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Erbrecht Ehegattenerbrecht Scheidung Zustimmung | Stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag zu entfällt sein Ehegattenerbrecht
Im vorliegenden Fall hatte einer der Ehegatten die Scheidung beantragt. Die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe lagen vor. Der andere Ehegatte stimmte dem Scheidungsantrag zu.
Nachdem die Zustimmung zum Scheidungsantrag erklärt worden war, verstarb der Ehegatte, der den Scheidungsantrag gestellt hatte. Aufgrund der zuvor erklärten Zustimmung zum Scheidungsantrag entfiel das Erbrecht des überlebenden Ehegatten.
Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus § 1933 BGB.
(Ehegattenerbrecht Scheidung Zustimmung)