Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln

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Erbrecht – Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft können sich bei Abgabe der Auflassungserklärung vertreten lassen

Erbengemeinschaft Auflassungserklärung

Die Entscheidung des OLG Celle stellt klar, dass es für die Veräußerung eines Grundstückes, welches im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht, nicht erforderlich ist, dass bei Abgabe der Auflassungserklärung alle Miterben anwesend sind.
Die Miterben können sich bei der Abgabe der Auflassungserklärung vertreten lassen. Weiter haben die Miterben die Möglichkeit, die Auflassungserklärung nachträglich zu genehmigen, wenn sie von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben wurde. In beiden Fällen ist der Tatbestand der gemeinsamen Auflassungserklärung gegeben.

Erbrecht – Kein dinglicher Arrest bei lediglich vermuteter Vermögensgefährdung durch einen Miterben

Erbrecht dinglicher Arrest

Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Form eines dinglichen Arrestes reichte nach dieser Entscheidung nicht aus, dass ein Miterbe lediglich vermutet bzw. den Verdacht hegt, dass ein anderer Erbe sich Nachlassgegenstände gegen den Willen der übrigen Erben aneignet.
Aus der Entscheidung folgt, dass ein entsprechender Antrag auf dinglichen Arrest voraussetzt, dass der Miterbe, der den Antrag stellt, die Umstände dargelegt und glaubhaft macht, aus denen sich ergibt, dass ein anderer Miterbe dabei ist, sich Vermögenswerte des Nachlasses gegen den Willen der übrigen Miterben anzueignen. Der Vortrag zum sogenannten Arrestgrund muss konkret sein, d.h. die tatsächliche Gefährdung der Vermögensinteressen der Miterben darstellen.

Erbrecht | Der Ersatznacherbe muss Verfügungen des Vorerben nicht zustimmen die im Einvernehmen mit den Nacherben erfolgen

Verfügungen des Vorerben

Mit dieser Entscheidung stellt das OLG München klar, dass der Vorerbe gemeinsam mit dem Nacherben wirksam über ein Grundstück verfügen kann, das der Vorerbschaft zugeordnet ist. Hat der Erblasser einen Ersatznacherben bestimmt, ist dessen Zustimmung nicht erforderlich. Das Grundbuchamt ist daher verpflichtet, die Eintragung der Nacherbschaft im Grundbuch zu löschen, ohne dass dem Grundbuchamt eine entsprechende Zustimmungserklärung des Ersatznacherben vorliegen muss.
Mit dieser Entscheidung setzt das OLG München konsequent die diesbezügliche bisherige Rechtsprechung des BGH fort.

Die Vererblichkeit eines dinglichen Vorkaufrechtes ist auf die Abkömmlinge beschränkt, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits geboren sind

OLG München Beschluss vom 26.10.2011 34 Wx 372/11 Beschlusstenor: Die Beteiligte ist Miteigentümerin zu 1/2 eines Grundstücks, das ihr mit notariellem Überlassungsvertrag vom 1.9.2009 von ihrer Großmutter überlassen worden war. Sie wurde am 24.9.2009 im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen und…

Ein durch den Tod des Erblassers unterbrochener Prozess kann von einem einzelnen Miterben wieder aufgenommen werden

Wiederaufnahme Prozess durchen einen Miterben

Bundesgerichtshof Beschluss vom 02.11.2011 X ZR 94/11 Beschlusstenor: Die Unterbrechung des Verfahrens ist hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 beendet. Beschlussgründe: Der Beklagte hat gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln…

Die Klage eines Miterben bei Widerspruch aller übrigen Miterben ist unzulässig

Klage - Widerspruch der Miterben

OLG Frankfurt Beschluss vom 23.03.2012 19 W 2/12 Beschlusstenor: 1) Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg vom 22.12.2011 wird zurückgewiesen. 2) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. 3) Die Rechtsbeschwerde wird…