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Pflichtteil zu Lebzeiten – Gibt es einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers?
Einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers gibt es nicht mehr. Dies hat sich in der Vergangenheit anders dargestellt, als nichteheliche Kinder erbrechtlich anders behandelt wurden als die ehelichen Kinder des Erblassers.