Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser eröffnet diesem die Möglichkeit, Problemen hinsichtlich der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und eventueller Konflikte zwischen den Miterben vorzubeugen.
Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung wird die Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bzw. des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker übertragen. Der Testamentsvollstrecker ist nicht an die Weisungen der Erben gebunden, sondern ausschließlich dem Willen des Erblassers verpflichtet.
Da die Testamentsvollstreckung sich folglich anbietet, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird, nimmt die Bedeutung von Testamentsvollstreckungen im Erbrecht zu. Insbesondere, da die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch geeignet ist, die Vermögensverwaltung im Interesse der Hinterbliebenen oder die Unternehmensnachfolge sicherzustellen.
Das Recht der Testamentsvollstreckung ist komplex. Die Anforderungen an den Testamentsvollstrecker sind daher nicht zu unterschätzen. Die nachfolgende Darstellung soll Ihnen daher einen ersten Überblick über die Rechtsmaterie der Testamentsvollstreckung verschaffen, falls Sie erwägen, eine solche im Rahmen eines Testamentes oder eines Erbvertrages anzuordnen.
Sollten Sie zum Testamentsvollstrecker ernannt worden sein, soll Ihnen die folgende Darstellung helfen, sich einen Überblick über Ihrer Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker zu verschaffen.