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Erbrecht Kostenerstattung Erbengemeinschaft Miterbe | Übergang des Kostenerstattungsanspruchs des Erblassers gegen einen Miterben auf die Erbengemeinschaft
Im vorliegenden Fall führte der Erblasser zu Lebzeiten einen Prozess gegen einen seiner späteren Erben. Das gerichtliche Verfahren ging zu Gunsten des Erblassers aus. Nachdem der Erblasser verstorben war, betrieb einer der Miterben das Kostenfestsetzungsverfahren gegen den vormaligen Prozessgegner des Erblassers und späteren Miterben. Der Beschluss des BGH beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Der Miterbe, der das Kostenfestsetzungsverfahren gegen den vormaligen Prozessgegner des Erblassers und späteren Miterben betrieb, verlangte die Kostenerstattung an die Erbengemeinschaft. Da jeder Miterbe berechtigt ist, Nachlassforderungen für die Erbengemeinschaft alleine gegenüber den Schuldnern des Erblassers geltend zu machen, geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass auch jeder Miterbe alleine berechtigt ist, ein gerichtliches Verfahren, dessen Partei der Erblasser war, aufzunehmen.
Auf die Zustimmung der übrigen Miterben kommt es nicht an. Dies gilt auch dann, wenn einer der Miterben der vormalige Prozessgegner des Erblassers war. Folglich konnte das Kostenfestsetzungsverfahren von einem der Miterben aufgenommen werden, obwohl Gegner dieses Kostenfestsetzungsverfahrens einer der Miterben war. Voraussetzung hierfür ist ausschließlich, dass die Forderungen im Verfahren für die Erbengemeinschaft geltend gemacht werden