Kategorie Erbrecht

Erbrecht Erbengemeinschaft Teilungsanordnung Teilungsversteigerung | Keine Teilungsversteigung hinsichtlich eine einzelnen Nachlassgrundstücks bei Teilungsanordnung

Im vorliegenden Fall gehörten zum Nachlass mehrere Grundstücke. Der Erblasser hatte die Grundstücke durch Teilungsanordnung den einzelnen Erben zugeteilt.
Hinsichtlich eines dieser Grundstücke beantragte ein Miterbe die Teilungsversteigerung, ohne dass die Gesamtauseinandersetzung der Erbengemeinschaft betrieben wurde.
Das Gericht hob die Entscheidung auf, mit der die Teilungsversteigerung als zulässig festgestellt wurde.
Die Teilungsanordnung des Erblassers ist für die Erben grundsätzlich verbindlich und kann durch die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahrens hinsichtlich einer Immobilie von einen der Miterben nicht unterlaufen werden. Die Einleitung des Teilungsversteigerung Verfahrens wäre nach Ansicht des Gerichts nur zulässig gewesen, wenn damit das Ziel verfolgt worden wäre, die Erbengemeinschaft im Ganzen auseinanderzusetzen. Da dies nicht der Fall war, war die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahrens unzulässig.

Erbrecht Testament Auslegung Ersatzerbe | Ersatzerbenstellung eines Abkömmlings bei Erbeinsetzung zu Zwecke der Belohnung für die Unterstützung des Erblassers

Der Erblasser hatte eine Person zum Erben berufen, um diese für den persönlichen Beistand in der Vergangenheit zu belohnen. Der Erbe starb vor dem Erblasser. Daraufhin beantragten die Abkömmlinge des Erben nach dem Tod des Erblassers einen Erbschein.
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer solchen Fallkonstellation die Abkömmlinge als Ersatzerben zu betrachten sind.
Das Gericht lehnt eine entsprechende Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB ab. Da die Erbeinsetzung als Belohnung für die Unterstützung zu Lebzeiten gedacht war, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass es keinen Bezug zu den sonstigen familiären Beziehungen des Erben bei der Erbeinsetzung gab, so das die Abkömmlinge nicht als Ersatzerben in Betracht kommen. Ein solcher Wille kann der vorliegenden letztwilligen Verfügung des Erblassers aufgrund ihrer Formulierung nicht entnommen werden.

Erbrecht Ausschlagung Erbschaft Ergänzungspfleger | Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Erbausschlagung durch Vormund für einen Minderjährigen nur in Ausnahmefällen

Für einen minderjährigen Erben muss der Vormund die Ausschlagung der Erbschaft erklären. Diese Erklärung ist nur wirksam, wenn sie vom Familiengericht (Vormundschaftsgericht) genehmigt wird.
Die Entscheidung über die Genehmigung der Ausschlagung muss dem Minderjährigen zugestellt werden. Die Zustellung hat grundsätzlich an den Vormund zu erfolgen. Die vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes beschäftigt sich mit der Frage, ob hinsichtlich dieser Zustellung ein so genannter Ergänzungspfleger für den Minderjährigen bestellt werden muss, dem die Genehmigung des Gerichts zugestellt wird.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Zustellung grundsätzlich an den Vormund zu erfolgen hat und dass die Bestellung eines Ergänzungspfleger für die Entgegennahme der Erklärung des Gerichts nur dann erforderlich ist, wenn die Einzelfallprüfung durch das Familiengericht ergibt, dass ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Kindes und des Vormundes vorliegt. Ansonsten hat die Zustellung der Zustimmung des Familiengerichtes zur Ausschlagung der Erbschaft durch den Vormund an den Vormund selbst zu erfolgen.

Erbrecht Testamentsvollstreckung Anordnung Ersatztestamentsvollstreckung | Die Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers setzt voraus das vom Willen des Erblassers die Bestellung des Ersatztestamentsvollstreckers umfasst ist

Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin ihren Ehemann zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Der Ehemann war gemeinsam mit den ehelichen Kindern Miterbe in Erbengemeinschaft. Einige der Kinder waren minderjährig.
Der Ehemann lehnte die Übernahme der Testamentsvollstreckung ab. Daraufhin bestimmte das Nachlassgericht einen Ersatztestamentsvollstrecker. Hiergegen wandte sich einer der Miterben im Beschwerdeverfahren.
Aus dem Wortlaut Testament der Erblasserin ergab sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die Erblasserin für den Fall, dass der von ihr benannte Testamentsvollstrecker das Amt des Testamentsvollstreckers nicht übernimmt, ein Ersatztestamentsvollstrecker bestimmt werden soll. Aus diesem Grunde entsprach das angerufene Gericht dem Antrag und hob die Bestimmung des Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht wieder auf.
Ohne entsprechende Anhaltspunkte in der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die Bestimmung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht unzulässig.

Erbrecht Erbengemeinschaft Konto Erbgemeinschaftskonto | Erbengemeinschaft Konto Erbgemeinschaftskonto | Anspruch auf Einrichtung eines Kontos für die Erbengemeinschaft bei streitiger Erbengemeinschaft

Das Urteil setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Mitglied einer zerstrittenen Erbengemeinschaft gegenüber den Miterben einen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Kontos für die Erbengemeinschaft hat und diesen Anspruch gerichtlich auch durchsetzen kann.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass im Regelfall ein Nachlasskonto zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses gehört. Aus diesem Grunde kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Einrichtung eines solchen Erbengemeinschaftskontos gegen den Willen der übrigen Miterben durchsetzen.
Im vorliegenden Fall wurde dem klagenden Mitglied der Erbengemeinschaft auch das Recht zugesprochen, über das Konto alleine zu verfügen, da nur so angesichts der Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sichergestellt werden konnte, dass die im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses notwendigen Verfügungen über das Konto auch tatsächlich vorgenommen werden können, ohne dass hinsichtlich jeder Verwaltungsmaßnahme gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Erbrecht Erbengemeinschaft Nachlassverbindlichkeit Erstattungsanspruch | Befriedigt ein Erbe aus seinem Privatvermögen eine Nachlassverbindlichkeit besteht ein Erstattungsanspruch vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gegenüber den Miterben

Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Miterbe, der aus seinem Privatvermögen eine Nachlassverbindlichkeit befriedigt hat, von den Miterben einen entsprechenden Erstattungsanspruch verlangen kann.
Befriedigt ein Erbe aus seinem Privatvermögen eine Nachlassverbindlichkeit, kann er von den übrigen Miterben eine entsprechende Ausgleichszahlung verlangen. Dieser Ausgleichsanspruch ist der Höhe nach um den Anteil zu kürzen, den der Erbe aufgrund seiner Erbquote selbst zu tragen hat.
Macht der Erbe seinen Erstattungsanspruch im ganzen gegenüber der Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeit gelten, besteht hingegen der Ausgleichsanspruch nur im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. In diesem Fall sind die übrigen Miterben zur Zahlung vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht verpflichtet.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Nachlassinsolvenz | Im Rahmen der Nachlasspflegschaft vertritt der Nachlasspfleger die Interessen der nicht bekannten Erben in der Nachlassinsolvenz

Wird über den Nachlass ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so führt dies nicht zum Fortfall einer zuvor angeordneten Nachlasspflegschaft. Vielmehr vertritt der Nachlasspfleger im Rahmen des Nachlassinsolvenzverfahrens die Interessen der unbekannten Erben.
Damit führt das Nachlassinsolvenzverfahren zwar zur Einschränkung der Kompetenzen des Nachlasspflegers, hat aber nicht zur Folge, dass durch das Nachlassinsolvenzverfahren die Nachlasspflegschaft beseitigt wird.

Erbrecht Erbausschlagung Genehmigung Familiengericht | Bei einem nicht überschuldeten Nachlass ist die Genehmigung der Erbausschlagung durch das Familiengericht im Regelfall ausgeschlossen

Bei der Frage, ob die Ausschlagung der Erbschaft für einen minderjährigen Erben durch das Familiengericht genehmigt wird, kommt es ausschließlich auf das Kindeswohl an.
Bei einem Nachlass, der nicht überschuldet ist, scheidet die Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft durch das Familiengericht im Regelfall aus, da auch unter Berücksichtigung von vorhandenen Verbindlichkeiten zu Gunsten des minderjährigen Erben sich aus dem Nachlass ein Vermögenszuwachs zu Gunsten des minderjährigen Erben ergibt.
Die Entscheidung hat einen Fall zum Gegenstand, bei dem der Nachlass mit erheblichen Schulden belastet war. Diese Schulden führten aber nicht zur Überschuldung des Nachlasses, so dass zu Gunsten des minderjährigen Erben nach Abzug der Schulden noch ein wirtschaftlich relevanter Überschuss verblieb. Aufgrund dieses Überschusses lehnte das Familiengericht die Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden sorgeberechtigten Elternteil ab. Diese Entscheidung wurde vom OLG Zweibrücken bestätigt.

Erbrecht Testament Hinterlegung Vorsorgevollmacht | Hinterlegung eines Testamentes beim Nachlassgericht durch Bevollmächtigten

Der Beschluss beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Bevollmächtigte, der eine umfassende Vorsorgevollmacht beim Nachlassgericht vorlegen kann, befugt ist, für den Vollmachtgeber ein Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Das Nachlassgericht lehnte die Aufnahme des Testamentes in die amtliche Verwahrung ab.
Die Entscheidung stellt klar, dass die Hinterlegung eines Testamentes beim Nachlassgericht keine höchstpersönliche Handlung des Erblassers darstellt. Höchst persönlich ist lediglich die Entnahme des Testamentes aus der amtlichen Verwahrung. Ein Bevollmächtigte, der eine umfassende Vorsorgevollmacht vorlegen kann, ist daher befugt, für den Vertretenen ein Testament in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht zu geben. Dementsprechend wurde das Nachlassgericht vom OLG München angewiesen, das fragliche Testament in die amtliche Verwahrung zu nehmen.

Erbrecht Erbvertrag Grundbuch Leistungspflicht | Eintragung in das Grundbuch auf der Grundlage eines Erbvertrages ohne Nachweis der Vertragserfüllung durch den Bedachten

Wird durch Abschluss eines Erbvertrages die Übertragung eines Grundstücks für den Todesfall vereinbart, so stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel eintragen muss, wenn im Erbvertrag zu Lasten des Bedachten eine Leistungspflicht zu Lebzeiten des Erblassers vereinbart wurde.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Bedachte lediglich den Erbvertrag vorliegen muss, ohne dass er verpflichtet ist, die Erfüllung seiner Leistungspflichten zu Lebzeiten des Erblassers nachzuweisen. Mit diesem Ergebnis weicht das Gericht von der bisherigen Praxis ab, die vom Bedachten verlangt, dass die Erfüllung der vereinbarten Leistungspflichten an Eides statt versichert werden muss.