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Erbrecht | Sicherung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs | Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kann durch eine Vormerkung im Grundbuch nicht gesichert werden

Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch gegenüber den Erben. Dieser Anspruch ist nicht grundstücksbezogen und kann folglich durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch nicht gesichert werden.









