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Vereinsrecht und Verbandsrecht
Beratung
Vertretung
Prozesse
Seit vielen Jahren berät unsere Kanzlei Mandanten bei der Gründung und Leitung von Vereinen.
Die rechtliche Betreuung im Vereinsrecht erstreckt sich auf die Vereinsgründung, die laufende Beratung der Vereinsvorstände und die Vertretung von Vereinen bei außergerichtlichen Verhandlungen und in Gerichtsprozessen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 erweitert der Gesetzgeber den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO. Zum einen werden bereits bestehende gemeinnützige…
Unter einem besonderen Zweckbetrieb ist ein Zweckbetrieb zu verstehen, hinsichtlich dessen nicht der Nachweis geführt werden muss, dass er den Satzungszwecken des gemeinnützigen Vereins…
Bezogen auf das Spendenrecht führt das Jahressteuergesetz 2020 zu Änderungen, die für die Praxis gemeinnütziger Vereine und Einrichtungen von nicht unerheblicher Bedeutung sind. Diese…
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, steuerbegünstigte Zwecke in Form von Beteiligungsgesellschaften oder Holdinggesellschaften zu verfolgen. Damit werden neue Formen der…
Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit ergab sich bisher die Problematik, dass die Ausgliederung von Teilbereichen der Vereinstätigkeit in selbstständige Einrichtungen zur Folge hatte, dass…
Nach der bisherigen Rechtslage musste das Finanzamt sich bei der erstmaligen Gewährung der Gemeinnützigkeit ausschließlich an der vorgelegten Vereinssatzung orientieren. Selbst wenn dem Finanzamt…
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