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Jahressteuergesetz 2020: Unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke in Form von Holdinggesellschaften
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, steuerbegünstigte Zwecke in Form von Beteiligungsgesellschaften oder Holdinggesellschaften zu verfolgen. Damit werden neue Formen der Organisation der gemeinnützigen Tätigkeit von Vereinen und Einrichtungen vom Gesetzgeber ermöglicht.