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Jahressteuergesetz 2020: Vereinfachungen bei Spendennachweisen und Einführung des Zuwendungsempfängerregisters
Bezogen auf das Spendenrecht führt das Jahressteuergesetz 2020 zu Änderungen, die für die Praxis gemeinnütziger Vereine und Einrichtungen von nicht unerheblicher Bedeutung sind. Diese Änderungen betreffen den vereinfachten Spendennachweis und die Neueinführung eines sogenannten Zuwendungsempfängerregisters.