Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz besteht darin, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes nicht wirksam ist. Außerdem muss der Arbeitgeber vor jeder Kündigung die Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige und korrekte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist ebenfalls unwirksam (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Schwerbehinderte sind aber nicht unkündbar.
Sie möchten während der Elternzeit in Teilzeit tätig sein? Sie wissen nicht, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen können? Sie würden gerne bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit tätig sein? Sie möchten bei der Antragstellung keinen Fehler machen?Wir prüfen, ob Sie während der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung haben. Wir beraten Sie bei der Antragstellung, damit Sie keine Fehler machen und dadurch Rechte verlieren. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung.
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Elternzeit nicht möglich (§ 18 BEEG). Dieser Kündigungsschutz beginnt schon mit der Anmeldung der Elternzeit bei dem Arbeitgeber. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung bei Elternzeit zulässig.Sie haben Fragen zu dem Kündigungsschutz bei Elternzeit? Sie befürchten eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber? Sie wollen wissen, wann der Kündigungsschutz beginnt? Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus, wenn nach der Geburt des Kindes eine Teilzeittätigkeit fortgeführt wird, ohne Elternzeit beantragt zu haben? Wann endet der Kündigungsschutz?
Sie möchten gerne Elternzeit in Anspruch nehmen? Sie sind unsicher, wann Sie welche Anträge stellen müssen? Sie haben Fragen zu der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Ihr Arbeitgeber hat Ihren Antrag auf Verlängerung der Elternzeit abgelehnt oder Ihnen während der Elternzeit gekündigt? Sie möchten nach Beendigung der Elternzeit wieder auf Ihren alten Arbeitsplatz zurück? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?Es gibt viele Möglichkeiten, die Elternzeit zu planen und optimal für die eigenen Lebens- und Berufssituation einzusetzen. Da Fristen einzuhalten sind, sind schon frühzeitig Überlegungen zur Elternzeit erforderlich. Aber auch während und nach Beendigung der Elternzeit können sich vielfältige Fragen stellen oder Konfliktsituationen mit dem Arbeitgeber entstehen. Gerade, wenn es um den beruflichen Wiedereinstieg geht, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, weil der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach der Elternzeit nur zu geänderten Bedingungen, z.B. mit anderen Aufgaben, oder auch überhaupt nicht mehr weiterbeschäftigen will.
Die Kündigung einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin nach 2,5 Monaten Krankheit in einem Kleinbetrieb ist bei einleuchtenden Gründen nicht treuwidrig.Wer in einem Betrieb mit 10 oder weniger Mitarbeitern (sog. Kleinbetrieb) beschäftigt ist, genießt keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsgeber hat Kündigungsfreiheit. D.h. er kann auch altgedienten Mitarbeitern kündigen, ohne dass ein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen muss.
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer durch von dem Arbeitgeber vorgegebene Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann dies eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen mit der Folge, dass die vereinbarte Kündigungsfrist unwirksam ist.Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer bleibt es dagegen bei der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats, wenn nichts anderes vereinbart wird. Arbeitnehmer können daher auch nach einer langjährigen Betriebszugehörigkeit mit dieser sog. „Grundkündigungsfrist“ kündigen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können grundsätzlich eine Verlängerung der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers vereinbaren, sofern diese nicht länger als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers ist. Gesetzliche Obergrenzen gibt es nicht. Allerdings erschweren allzu lange Fristen einen Arbeitgeberwechsel und schränken dadurch die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers ein.
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung, seine Arbeitszeiten korrekt aufzuzeichnen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitszeiten korrekt zu erfassen. Der Arbeitgeber ist nur zur Zahlung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit verpflichtet. Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den tatsächlichen Umfang der geleisteten Arbeitszeit durch eine falsche Dokumentation, um auf diese Weise Gehalt für nicht geleistete Arbeitszeiten zu erhalten, begeht er einen Arbeitszeitbetrug.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Mindestlohn auch für Zeiten zu zahlen ist, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet, sondern sich lediglich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebes zur Arbeit bereit hält.Bei dem Bereitschaftsdienst handelt es sich um vergütungspflichtige Arbeitszeit, für die aber ein geringeres Entgelt vereinbart werden kann als für die Vollarbeit. In dem Mindestlohngesetz ist nicht geregelt, ob der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu zahlen ist.Das Bundesarbeitsgericht stellt in dem Streitfall klar, dass der Mindestlohn für die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes zu zahlen ist.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns. Der Arbeitgeber erfüllt den Mindestlohnanspruch durch alle Zahlungen, mit denen er die Arbeitsleistung bezahlt. Der Anspruch auf Mindestlohn wird nicht durch Zahlungen erfüllt, die ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung erbracht werden (z.B. Treueprämien) oder die auf einer speziellen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen, z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen Nachtzuschläge gem. § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.Im Streitfall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Leistungszulagen den Mindestlohnanspruch erfüllen.
Eine arbeitsvertragliche Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, die Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Fall der wirtschaftlichen Notlage zu widerrufen, ist wirksam. Häufig zahlen Arbeitgeber Weihnachtsgeld zusätzlich zum regulären Gehalt, wollen dies aber von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig machen. Die Gewährung von Weihnachtsgeld wird daher oftmals unter den Vorbehalt eines Widerrufs gestellt. Die Klauseln sind allerdings unwirksam, wenn keine Sachgründe für den Widerruf genannt werden (z.B. „Die Leistung ist jederzeit widerruflich“). Voraussetzung für die Wirksamkeit der Widerrufsklausel ist, dass für den Arbeitnehmer klar ist, unter welchen Umständen er mit einem Widerruf rechnen muss.
We use cookies on our website to give you the most relevant experience by remembering your preferences and repeat visits. By clicking “Accept All”, you consent to the use of ALL the cookies. However, you may visit "Cookie Settings" to provide a controlled consent.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.