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Erbrecht Auskunftsanspruch Erbe Verwirkung | Verwirkung des Auskunftsanspruches eines Miterben aufgrund Zeitablauf
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob der Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem oder den Miterben verwirken kann.
Die Antwort des Gerichts ist differenziert. Soweit sich der Auskunftsanspruch auf Umstände der laufenden Verwaltung des Nachlasses bezieht, ohne dass der die Auskunft verlangende Erbe in der Vergangenheit entsprechende Auskunftsansprüche geltendgemacht hat, kann der Auskunftsanspruch verwirken. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Zeitablauf (hier ca. neun Jahre) und Umstände, die beim auskunftspflichtigen Miterben den Eindruck hervorrufen, dass der Erbe an Auskünften, Rechnungslegung usw. nicht interessiert ist.
Diese Verwirkung bezieht sich aber nicht auf unproblematisch nachvollziehbare Umstände, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bekannt waren, wie zum Beispiel Grundbucheintragungen, Kontostände usw..