Kategorie Erbrecht

Erbrecht Türkisches Erbrecht Nachlasspfleger | Bezüglich des unbeweglichen Nachlasses in der Türke kann das deutsche Nachlassgericht keinen Nachlasspfleger bestellen

Gehören zum Nachlass Grundstücke, die in der Türkei liegen, ist das deutsche Nachlassgericht nicht befugt, hinsichtlich dieser Immobilien einen Nachlasspfleger zu bestellen, um den Nachlass auch diesbezüglich zu sichern bzw. die Zwangsvollstreckung seitens der Nachlassgläubiger zu ermöglichen.
Immobilien die im Ausland liegen, fallen grundsätzlich nicht unter die Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte.

Unwirksamkeit eines Aufgebots durch Verfahrensfehler – OLG Celle – Beschluss vom 05.09.22 – 6 W 100/22

Unwirksamkeit eines Aufgebots durch Verfahrensfehler - OLG Celle - Beschluss vom 05.09.22 - 6 W 100/22 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Gegenstand der Entscheidung des OLG Celle ist die Frage, welche formalen Anforderungen an ein gerichtliches Aufgebotsverfahren zu stellen sind. In der fraglichen Nachlassangelegenheit war eine Nachlassverwalterin bestellt. Diese Nachlassverwalterin beantragte das Aufgebotsverfahren und den späteren Erlass eines Ausschließungsbeschlusses.

Nachlassverzeichnis Notar Beschwerde | Kein Recht des Pflichtteilsberechtigten bei einem nicht tätigen Notar zur Notarbeschwerde

Im vorliegenden Fall war ein Erbe aufgrund eines vollstreckungsfähigen Urteils verpflichtet Auskunft über den Nachlass in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu erteilen.

Der vom Erben mit der Ausfertigung und Beurkundung des Nachlassverzeichnisses beauftragte Notar blieb aber untätig. Ohne das Nachlassverzeichnis war der Pflichtteilsberechtigte nicht in der Lage, die Höhe seine Pflichtteilsansprüche zu berechnen und dem Erben gegenüber geltend zu machen. Aus diesem Grunde erhob der Pflichtteilsberechtigte gegen den Notar Notarbeschwerde.

Der Bundesgerichtshof musste über die Frage entscheiden, ob auch dem Pflichtteilsberechtigten das Recht zur Notarbeschwerde zusteht, wenn der Notar hinsichtlich des Nachlassverzeichnisses untätig bleibt.

Der Bundesgerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass nur der Auftraggeber des Notars berechtigt ist, die Notarbeschwerde zu erheben, wenn der Notar nach Übernahme des Auftrages zu Ausfertigung und Beurkundung des Nachlassverzeichnisses untätig bleibt.

Da der Pflichtteilsberechtigte somit keine Möglichkeit hat, gegen den untätigen Notar direkt vorzugehen, ist er gezwungen, zur Durchsetzung seines Auskunftsanspruches gegen den Erben die Zwangsvollstreckung in Form der Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft einzuleiten. Der Erbe ist angehalten, seinen Anspruch auf Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses den Notar gegenüber durchzusetzen. Hierfür steht dem Erben unter anderem die Notarbeschwerde zur Verfügung.

Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung | Aus einer hinsichtlich des Erblassers angeordneten Betreuung ergibt sich nicht dessen Testierunfähigkeit | OLG Rostock vom 11.04.2023 – 3 W 74-21

Betreuung Testierfähigkeit Regelvermutung | Aus einer hinsichtlich des Erblassers angeordneten Betreuung ergibt sich nicht dessen Testierunfähigkeit - OLG Rostock vom 11.04.2023 Az 3 W 74/21

OLG Rostock – Beschluss vom 11.04.2023 – Az. 3 W 74/21: Betreuung begründet keine Testierunfähigkeit Das Urteil auf den Punkt gebracht: Eine Betreuung oder eine kognitive Einschränkung reicht allein nicht aus, um die Testierunfähigkeit eines Erblassers festzustellen. Der Kern der…

Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Fortsetzung eines selbstständigen Beweisverfahrens durch die Erben | LG Frankfurt am Main 22.11.2022 2-04 OH 7-20

Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Fortsetzung eines selbstständigen Beweisverfahrens durch die Erben | LG Frankfurt am Main 22.11.2022 2-04 OH 7-20 | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Detlev Balg - Köln

Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Fortsetzung eines selbstständigen Beweisverfahrens durch die Erben.

Das Landgericht Frankfurt am Main musste sich mit seiner Entscheidung vom 22. November 2022 mit der Frage beschäftigen, welche Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch Erbschein im selbstständigen Beweisverfahren zu stellen sind.