Kategorie Erbrecht

Notarielles Nachlassverzeichnis | Anforderungen an den Inhalt und die Tätigkeit des Notars

Dem Pflichtteilsberechtigten steht dem Erben gegenüber ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Umfangs des Nachlasses zu, damit der Pflichtteilsberechtigte die Höhe seines Pflichtteilsanspruches berechnen kann.
Im Rahmen dieses Auskunftsanspruches ist der Erbe verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis zu erteilen.
Neben diesem Nachlassverzeichnis kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.
Inhaltlich entspricht das notarielle Nachlassverzeichnis dem einfachen Nachlassverzeichnis, welches der Erbe selbst erstellt. Zum Inhalt des Nachlassverzeichnisses wird daher an dieser Stelle auf die Darstellung des einfachen Nachlassverzeichnisses verwiesen.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Mittellosigkeit des Nachlasses | Nachlasspflegschaft Mittellosigkeit des Nachlasses | Ein Nachlass ist auch dann mittellos wenn eine überschuldete Immobilie zum Nachlass gehört

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wann ein Nachlass als mittellos anzusehen ist.
Das entscheidende Gericht stellt im Beschwerdeverfahren darauf ab, dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Entscheidung der Frage heranzuziehen ist.
Gehört zu einem Nachlass folglich eine Immobilie, ist der Nachlass dennoch mittellos, wenn die Immobilie in einem solchen Umfang belastet ist, dass der zu erwartende Verkaufserlös die Belastungen nicht übersteigt. Diese Wertung des Gerichts lässt sich grundsätzlich auf jeden Nachlass übertragen, bei dem die Verbindlichkeiten höher sind als das Aktivvermögen.

Erbrecht Testamentsvollstreckung unentgeltliche Verfügungen | Begründete Wertabweichungen bei der Nachlassverteilung durch den Testamentsvollstrecker sind keine unentgeltlichen Verfügungen über den Nachlass

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu betreiben.
Kommt es bei der Verteilung des Nachlasses zu leichten Abweichungen zwischen dem Wert des einem Erben zugeteilten Nachlassanteils und dem Wert seiner Erbquote, so stellt diese Abweichung keine unentgeltliche Verfügung des Testamentsvollstreckers dar. Folglich ist diese Verfügung nicht gemäß § 2205 Satz 3 BGB unzulässig.
Bezieht sich die Verteilung daher auf Immobilien, muss das Grundbuchamt die notwendigen Eintragungen im Rahmen der Auseiandersetzung der Erbengemeinschaft trotz der Wertabweichungen im Grundbuch vornehmen.

Erbrecht Testament Auslegung Vermächtnis Teilungsanordnung | Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vermächtnis bei Testamentsauslegung

Das Urteil des OLG Koblenz beschäftigt sich mit der Frage, nach welchen Kriterien eine Teilungsanordnung von einem Vermächtnis zu unterscheiden ist.
Das Urteil folgt der bisherigen Rechtsprechung und stellt auf dem so genannten Begünstigungswillen des Erblassers ab. Von einem Vermächtnis ist somit nur auszugehen, soweit der Erblasser einem seiner Erben einen besonderen Vermögensvorteil durch seine letztwillige Anordnung zukommen lassen möchte. Fehlt es an einem solchen Begünstigungswillen, liegt lediglich eine Teilungsanordnung und kein Vermächtnis vor.

Erbrecht Auskunftsanspruch Erbe Verwirkung | Verwirkung des Auskunftsanspruches eines Miterben aufgrund Zeitablauf

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob der Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem oder den Miterben verwirken kann.
Die Antwort des Gerichts ist differenziert. Soweit sich der Auskunftsanspruch auf Umstände der laufenden Verwaltung des Nachlasses bezieht, ohne dass der die Auskunft verlangende Erbe in der Vergangenheit entsprechende Auskunftsansprüche geltendgemacht hat, kann der Auskunftsanspruch verwirken. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Zeitablauf (hier ca. neun Jahre) und Umstände, die beim auskunftspflichtigen Miterben den Eindruck hervorrufen, dass der Erbe an Auskünften, Rechnungslegung usw. nicht interessiert ist.
Diese Verwirkung bezieht sich aber nicht auf unproblematisch nachvollziehbare Umstände, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bekannt waren, wie zum Beispiel Grundbucheintragungen, Kontostände usw..

Erbrecht Erbengemeinschaft Grundbuch Voreintragung | Voreintragung der Erbengemeinschaft in das Grundbuch bei Erwerb eines Erbanteils durch einen Miterben

Erbengemeinschaft Grundbuch Voreintragung

Wird vor Eintragung der Erbengemeinschaft in das Grundbuch ein Erbanteil von einem Miterben erworben, so ist nur die Erbengemeinschaft in der neuen Zusammensetzung nach der Veräußerung des Erbanteils in das Grundbuch einzutragen.
Die Erbengemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung ist nicht in das Grundbuch zuvor einzutragen. Zu diesem Schluss kommt das Gericht unter analoger Anwendung von § 40 Abs. 1 GBO.
(Erbengemeinschaft Grundbuch Voreintragung)

Erbrecht Testierunfähigkeit objektivierbare Tatsachen | Prüfung der Testierfähigkeit des Erblassers durch Gutachten nur beim Vorliegen entsprechender objektivierbarer Tatsachen

Testierunfähigkeit objektivierbare Tatsachen

Nur wenn hinsichtlich der Testierunfähigkeit des Erblassers objektivierbare Tatsachen vorgetragen werden, ist das Nachlassgericht verpflichtet die Frage der Testierfähigkeit der Erblassers durch ein medizinische Sachverständigengutachten zu kläre.
(Testierunfähigkeit objektivierbare Tatsachen)

Erbrecht Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis | Wer durch den erteilten Erbschein in seinem behaupteten Erbrecht verletzt wird ist beschwerdebefugt

Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis

Wer vorträgt, dass ein erteilter Erbschein das eigene Erbrecht nicht oder nicht vollständig berücksichtigt, ist im Erbscheinsverfahren beschwerdebefugt. Dies gilt auch, wenn die Erbscheinserteilung auf einer Testamentsauslegung seitens des Nachlassgerichtes beruht.
(Erbschein Testamentsauslegung Beschwerdebefugnis)

Erbrecht Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse | Kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich eines Pflegegutachtens für Krankenkassenmitarbeiter im Erbscheinsverfahren

Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse

Ist Gegenstand eines Erbscheinsverfahrens beim Nachlassgericht die Frage der Testierunfähigkeit des Erblassers, steht den Mitarbeitern einer Krankenkasse hinsichtlich eines Pflegegutachtens bezüglich des Erblassers kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die sozialrechtliche Verschwiegenheitspflicht endet vielmehr mit dem Tod des Erblassers, da zu unterstellen ist, dass der Erblasser Zweifel über seine Testierfähigkeit ausräumen will.
(Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse)