Kategorie Erbrecht

Erbrecht Vermächtnis Nachlasspflegschaft | Keine Beschwerung des Vermächtnisnehmers durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Vermächtnis Nachlasspflegschaft

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Vermächtnisnehmer berechtigt ist, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht Beschwerde einzulegen.
Das Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers wird abgelehnt.
Das Gericht verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft der Vermächtnisnehmer in seinen Rechten nicht verletzt oder eingeschränkt wird. Eine solche Verletzung oder Einschränkung ist aber Voraussetzung für das Beschwerderecht.

Erbrecht: Vorkaufsrecht eines Miterben – Kein Wiederaufleben bei Veräußerung seines Erbteils

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.02.2013

Veräußert ein Erbe seinen Erbteil, verliert er seine Vorkaufsrecht, da die Voraussetzungen des § 2034 Abs. 1 BGB entfallen. Das Vorkaufsrecht wird durch einen späteren Rückerwerb im Wege der Erbfolge nicht wiederbelebt. Der ursprüngliche Rechtsverlust durch die Veräußerung des Erbteils ist endgültig, unabhängig vom weiteren Schicksal der zum der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte.

Erbrecht – Testament | Abgrenzung zwischen einer bedingten Erbeneinsetzung und einer Motivangabe im Testament

Beschluss des OLG München vom 15.05.2012

Der Erblasser fasste im Krankenhaus vor einer Operation ein Testament ab, mit dem er seine langjährige Lebensgefährtin zu seiner Alleinerbin ernannte. Dabei verwendete er die Formulierung, dass seine Lebensgefährtin sein Geldvermögen und ein Baugrundstück erben soll, wenn ihm bei der anstehenden Operation etwas zustößt. Der Erblasser überlebte die Operation und verstarb ca. 27 Jahre später. Das Gericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Lebensgefährtin des Erblassers aufgrund des Testamentes dessen Alleinerbin geworden ist.

Erbrecht-Nachlasspfleger | Erfüllt der Nachlasspfleger seine Pflicht zur Erbenermittlung nicht kann er den Erben gegenüber auf Schadenersatz haften

Urteil des LG Berlin vom 14.09.2011

Wird ein Nachlasspfleger vom Nachlassgericht bestellt und gehört zum Aufgabenkreis des Nachlasspflegers auch die Ermittelung der Erben, so ist der Nachlasspfleger verpflichtet, selber alle erforderlichen Maßnahmen zu Erbenermittlung durchzuführen, die dem Nachlasspfleger zumutbar sind. Nur wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, darf der Nachlasspfleger im Weiteren einen gewerblichen Erbenermittler mit der Auffindung der Erben beauftragen. Verstöße des Nachlasspflegers gegen seine Verpflichtung zur selbstständigen Erbenermittlung können zu Schadenersatzansprüchen der Erben gegenüber dem Nachlasspfleger führen.

Erbrecht-Pflichtteilsentzug | Entwickelt sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten wieder zur Normalität liegt eine Verzeihung vor

Erbrecht-Pflichtteilsentzug | Entwickelt sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten wieder zur Normalität liegt eine Verzeihung vor

Im vorliegenden Fall hatte der Pflichtteilsberechtigte mehrere Straftaten begangen. In der Folge wurde dem Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser der Pflichtteil entzogen. Nach der Haftentlassung normalisierte sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten wieder. Der Pflichtteilsberechtigte vertrat nach dem Tod des Erblassers die Rechtsauffassung, dass der Pflichtteilsentzug aufgrund der Normalisierung der persönlichen Beziehung zum Erblasser seine Grundlage verloren hat. Das OLG Nürnberg musste sich mit der Frage beschäftigen, ob diese Normalisierung des persönlichen Verhältnisses zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser als Verzeihung im Sinne des Pflichtteilsrechtes zu werten ist.

Erbrecht – Eine Auskunftsanspruch des Alleinerben gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich ausgleichspflichter Zuwendungen besteht nicht

Urteil des OLG München vom 21.03.2013

Das Gericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Alleinerbe, der vom Pflichtteilsberechtigten auf Leistung des Pflichtteils in Anspruch genommen wird, seinerseits vom Pflichtteilsberechtigten verlangen kann, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Alleinerben Auskunft über Zuwendungen erteilt, die der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten hat zukommen lassen und die zulasten des Pflichtteilsberechtigten bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruches auszugleichen sind.

Erbrecht-Ein im schriftlichen Verfahren abgeschlossener gerichtlicher Vergleich in erbrechtlichen Angelegenheiten ist eventuell unwirksam wenn er ohne Belehrung der Parteien abgeschlossen wurde

Gerichtlicher Vergleich

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob Vergleiche die im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 VI ZPO Zu-Stande-Kommen der erforderlichen Form des § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechen. Nach Ansicht des Gerichts ist hiervon nur auszugehen, wenn die Prozessparteien entweder vom Gericht oder den Prozessbevollmächtigten in einer Art und Weise über den Vergleichsinhalt belehrt wurden, wie es im Rahmen der notariellen Beurkundung gemäß § 127a BGB regelmäßig der Fall ist. Fehlt es an diese Belehrung, ist der Vergleich aufgrund eines Formmangels unwirksam.

Erbrecht | Notarielles Testament | Auslegung durch das Grundbuchamt

Erbrecht - Pflichtteil |Notarielles Testament Grundbuchamt Auslegung

Liegt dem Grundbuchamt ein notarielles Testament vor, so ist es grundsätzlich verpflichtet, dieses zu prüfen. Bestehen seitens des Grundbuchamtes Zweifel an der Eindeutigkeit der letztwilligen Verfügung, die aus dem notariellen Testament hervorgehen, kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins verlangen. In diesem Fall nimmt das Grundbuchamt die beantragte Eintragung erst vor, wenn die Zweifel des Grundbuchamtes im Erbscheinsverfahren ausgeräumt wurden.

Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung über den Wert des Nachlasses in Form eines Nachlassverzeichnisses

Erbrecht - Plichtteil | Zwangsvollstreckung Auskunftsanspruch

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses, damit der Pflichtteilsberechtigte in der Lage ist, seinen Pflichtteilsanspruch der Höhe nach zu beziffern.
Der Pflichtteilsberechtigte kann daher vom Erben verlangen, dass ihm ein Nachlassverzeichnis vorgelegt wird, aus dem u.a. alle zum Nachlass gehörenden Vermögensbestandteile und die Verbindlichkeiten mit denen der Nachlass belastet ist hervorgehen. Die Auskunft muss sich auf den Stichtag, das heißt auf den Todestag des Erblassers beziehen. Hinsichtlich des Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte ein einfaches Nachlassverzeichnis verlangen, welches vom Erbe selbst erstellt wird. Darüber hinaus hat er gegenüber dem Erben ein Anspruch auf Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Kommt der Erbe dem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigte nicht freiwillig nach, kann der Pflichtteilsberechtigte den Erben auf Auskunftserteilung verklagen. Wird der Erbe zur Erteilung der Auskunft verurteilt und kommt der Erbe dem Urteil nicht freiwillig nach, stellt sich die Frage, wie der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch aus dem Urteil auf Auskunfterteilung durchsetzen kann.