Das Gericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Alleinerbe, der vom Pflichtteilsberechtigten auf Leistung des Pflichtteils in Anspruch genommen wird, seinerseits vom Pflichtteilsberechtigten verlangen kann, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Alleinerben Auskunft über Zuwendungen erteilt, die der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten hat zukommen lassen und die zulasten des Pflichtteilsberechtigten bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruches auszugleichen sind.
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob Vergleiche die im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 VI ZPO Zu-Stande-Kommen der erforderlichen Form des § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechen. Nach Ansicht des Gerichts ist hiervon nur auszugehen, wenn die Prozessparteien entweder vom Gericht oder den Prozessbevollmächtigten in einer Art und Weise über den Vergleichsinhalt belehrt wurden, wie es im Rahmen der notariellen Beurkundung gemäß § 127a BGB regelmäßig der Fall ist. Fehlt es an diese Belehrung, ist der Vergleich aufgrund eines Formmangels unwirksam.
Liegt dem Grundbuchamt ein notarielles Testament vor, so ist es grundsätzlich verpflichtet, dieses zu prüfen. Bestehen seitens des Grundbuchamtes Zweifel an der Eindeutigkeit der letztwilligen Verfügung, die aus dem notariellen Testament hervorgehen, kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins verlangen. In diesem Fall nimmt das Grundbuchamt die beantragte Eintragung erst vor, wenn die Zweifel des Grundbuchamtes im Erbscheinsverfahren ausgeräumt wurden.
Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses, damit der Pflichtteilsberechtigte in der Lage ist, seinen Pflichtteilsanspruch der Höhe nach zu beziffern.
Der Pflichtteilsberechtigte kann daher vom Erben verlangen, dass ihm ein Nachlassverzeichnis vorgelegt wird, aus dem u.a. alle zum Nachlass gehörenden Vermögensbestandteile und die Verbindlichkeiten mit denen der Nachlass belastet ist hervorgehen. Die Auskunft muss sich auf den Stichtag, das heißt auf den Todestag des Erblassers beziehen. Hinsichtlich des Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte ein einfaches Nachlassverzeichnis verlangen, welches vom Erbe selbst erstellt wird. Darüber hinaus hat er gegenüber dem Erben ein Anspruch auf Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Kommt der Erbe dem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigte nicht freiwillig nach, kann der Pflichtteilsberechtigte den Erben auf Auskunftserteilung verklagen. Wird der Erbe zur Erteilung der Auskunft verurteilt und kommt der Erbe dem Urteil nicht freiwillig nach, stellt sich die Frage, wie der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch aus dem Urteil auf Auskunfterteilung durchsetzen kann.
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens des Erbrechtes eines Miterben zulässig ist, wenn das Erbrecht des Miterben beschritten wird. Die Besonderheit der Entscheidung ergibt sich aus der Tatsache, dass das Erbrecht des Miterben von den übrigen Erben nicht ausdrücklich bestritten wurde. Vielmehr reagierten die Erben auf das Verlangen des Miterben nicht, sein Miterbrecht anzuerkennen. In diesem Unterlassen sieht das Gericht ein Bestreiten, das zur Erhebung der Feststellungsklage berechtigt.
Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch gegenüber den Erben. Dieser Anspruch ist nicht grundstücksbezogen und kann folglich durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch nicht gesichert werden.
Im vorliegenden Fall bestand aufgrund des hohen Alters der Erben die Gefahr, dass diese vor dem Ende des Erbscheinsverfahrens versterben und damit nicht mehr in der Lage sind, das Erbe anzutreten. Insbesondere bestand die Gefahr, dass das Erbscheinsverfahren aufgrund der vorzulegenden Personenstandsurkunden nicht zeitnah erledigt werden kann, da es bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden zu Problemen kam. Angesichts der Gefahr, dass die Erben über das Erbscheinsverfahren versterben könnten, wurde es als zulässig angesehen, dass die Erben den Erbennachweis statt mit den üblichen Personenstandsurkunden mit Hilfe von eidesstattlichen Versicherungen führen können.
Verstirbt während eines Zivilprozesses eine der beiden Parteien, ergibt sich hieraus nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Aussetzung des Prozesses für die verbliebene Prozesspartei. Die gegnerische Prozesspartei muss vielmehr darlegen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Rechtsnachfolge der verstorbenen Prozesspartei streitig ist.
Die Kosten der Nachlasspflegschaft sind vom Erben zu tragen. Fraglich ist, ob trotz dieses Grundsatzes der Antragsteller vom Nachlassgericht auf einen Kostenvorschuss für die Nachlasspflegschaft in Anspruch genommen werden kann,
Mit Urteil vom 5. Juli 2013 musste das Amtsgericht Brandenburg darüber entscheiden, wann die Totenfürsorge beginnt. Gegenstand der Entscheidung war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der noch zu Lebzeiten des Erblasserin gestellt wurde. Die Antragstellerin gehörte als Tochter der Betroffenen zum Kreis derjenigen Personen, denen die Totenfürsorge obliegt. Der Antrag richtete sich gegen die Betreuerin der noch lebenden Mutter der Antragstellerin. Mit dem Antrag sollte die Zustimmung zur Bestattung in einem Familiengrab durchgesetzt werden.Mit Urteil vom 5. Juli 2013 musste das Amtsgericht Brandenburg darüber entscheiden, wann die Totenfürsorge beginnt. Gegenstand der Entscheidung war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der noch zu Lebzeiten des Erblasserin gestellt wurde. Die Antragstellerin gehörte als Tochter der Betroffenen zum Kreis derjenigen Personen, denen die Totenfürsorge obliegt. Der Antrag richtete sich gegen die Betreuerin der noch lebenden Mutter der Antragstellerin. Mit dem Antrag sollte die Zustimmung zur Bestattung in einem Familiengrab durchgesetzt werden.
We use cookies on our website to give you the most relevant experience by remembering your preferences and repeat visits. By clicking “Accept All”, you consent to the use of ALL the cookies. However, you may visit "Cookie Settings" to provide a controlled consent.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.