Kategorie Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer | Rechtsanwalt für Arbeitsrecht | Kanzlei Balg - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht zu bekommen. Arbeitnehmer haben im Arbeitsleben meistens die schwächere Position. Wir stehen Ihnen als Ihr Interessenvertreter bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen zur Seite. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht das Gespräch mit Ihnen. Erst, wenn wir Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Bedürfnisse kennen, können wir Sie über die optimale Vorgehensweise beraten.

Arbeitsrecht: Personenbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Personenbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann neben der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen und aus betriebsbedingten Gründen auch die personenbedingte Kündigung als Kündigungsgrund in Betracht kommen. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Kündigung personenbedingt ist, welche Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung vorliegen müssen, ob eine Abmahnung erforderlich ist und wovon die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abhängen.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln Nippes – Kanzlei Balg und Willerscheid

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwalt
Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Daher können wir die Interessenlage und die Stärken und Schwächen der jeweiligen Partei einschätzen. Nur wer die andere Seite versteht, kann in einem arbeitsrechtlichen Konfliktfall erfolgreich sein. Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen und anderen Regelungen sind zu beachten. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet wird das Arbeitsrecht durch die Rechtsprechung weiterentwickelt und ist dadurch einem ständigen Wandel unterworfen.

Arbeitsrecht: Kündigung ohne Abmahnung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Kündigung ohne Abmahnung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Die Abmahnung ist häufig der erste Schritt zu einer Kündigung. Sie verfolgt den Zweck, eine Verhaltensänderung bei dem abgemahnten Arbeitnehmer zu bewirken, um eine Kündigung zu vermeiden. Die Abmahnung macht also nur dann Sinn, wenn sie geeignet ist, diesen Zweck zu erreichen. Dies ist dann der Fall, wenn der Grund für die Kündigung im Verhalten des Arbeitnehmers liegt und zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Abmahnung sein Verhalten ändern wird.

Arbeitsrecht: Die betriebsbedingte Kündigung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann neben der Kündigung aus personenbedingten Gründen und aus verhaltensbedingten Gründen auch die betriebsbedingte Kündigung als Kündigungsgrund in Betracht kommen. Im Folgenden wird dargestellt, wann eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen bei einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen müssen und wovon die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung abhängen.

Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln
Im Arbeitsrecht besteht zwischen Abmahnung und Kündigung ein enger Zusammenhang. Vor Ausspruch einer fristgerechten oder außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, muss grundsätzlich eine einschlägige Abmahnung ausgesprochen werden. Ob mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht die Voraussetzung für eine Kündigung des Arbeitnehmers geschaffen wird, hängt auch von der Wirksamkeit der Abmahnung ab. Im Folgenden wird erklärt, was die Funktionen einer Abmahnung sind, wann eine Abmahnung für eine Kündigung erforderlich ist, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen eine Abmahnung erfüllen muss und welche Gegenrechte dem abgemahnten Arbeitnehmer zustehen.

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankheit – Krankheitsbedingte Kündigung | Anwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankheit - Krankheitsbedingte Kündigung | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid Köln - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Kündigungsschutzgesetz kann neben der betriebsbedingten Kündigung und der auch eine Kündigung wegen Krankheit (krankheitsbedingte Kündigung) als Kündigungsgrund in Betracht kommen. Die Kündigung wegen Krankheit ist der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung.

Erbrecht | Enttäuschte Erberwartung Schadenersatz | Keine Anspruch auf Arbeitsentgelt bei enttäuschter Erberwartung

Die Erblasserin bestimmt ursprünglich ihren Neffen und dessen Ehefrau zu ihren Erben. Im Weiteren kommt es zwischen der Erblasserin und dem Neffen bzw. dessen Ehefrau zu Streitigkeiten über die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Die Erblasserin vernichtet daraufhin das Testament. Hiervon erhalten der Neffe und dessen Ehefrau zu Lebzeiten der Erblasserin aber keine Kenntnis. In der Zeit zwischen der Erbeinsetzung und dem Tod der Erblasserin kümmert sich die Ehefrau um die Erblasserin um diese. Sie besucht die Erblasserin, backt ihr anlässlich unterschiedlicher Familienfeiern Kuchen, besorgt kleinere Erledigungen für die Erblasserin usw.. Dabei handelt die Ehefrau des Neffen in dem Bewusstsein, Erbin der Erblasserin zu werden. Nach dem Tod der Erblasserin erfährt die Ehefrau von der Vernichtung des Testamentes und damit von der Enttäuschung ihrer Erberwartung. Die Ehefrau des Neffen will aus diesem Grunde den zeitlichen Aufwand erstattet bekommen, den sie in Erwartung der Erbschaft für die Erblasserin erbracht hat. Ein entsprechendes Arbeitsentgelt klagt sie beim Arbeitsgericht ein. Die Klage wird vom Arbeitsgericht abgewiesen. Im Berufungsverfahren bestätigt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz diese Entscheidung. Das Arbeitsgericht verweist darauf, dass vergütungspflichtige Dienstleistungen im Sinne des § 612 BGB von der Klägerin nicht dargelegt wurden. Der zeitliche Aufwand, den die Klägerin durch den persönlichen Umgang der Erblasserin hatte, gehört zum normalen sozialen Umgang und begründet keine Entgeltanspruch. Mangels entsprechender vertraglicher Vereinbarung zwischen der Ehefrau und der Erblasserin scheidet daher ein Vergütungsanspruch aufgrund der enttäuschten Erberwartung der Ehefrau grundsätzlich aus.

Sonstige Arbeitspapiere

Anspruch auf sonstige Arbeitspapiere Ebenso wie der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses hat, steht ihm im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe seiner Arbeitspapiere zu. Hierzu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsunterlagen. Weiter…

Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln | Kanzlei Balg und Willerscheid - Rechtsanwälte und Fachanwälte
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, kann dies für den Arbeitnehmer mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen verbunden sein. In den meisten Fällen bestreitet der Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt aus dem laufenden Arbeitseinkommen. Er hat daher ein erhebliches Interesse daran, dass der Arbeitgeber pünktlich und in voller Höhe das Gehalt bzw. den Lohn zahlt. Im Folgenden wird dargestellt, worauf Arbeitnehmer achten sollten, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt und welche Reaktionsmöglichkeiten ihm zur Verfügung stehen.