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Pflichtteil Eltern – Steht den Eltern des Erblassers ein Pflichtteilsanspruch zu?
Die Eltern gehören zum Kreis der gesetzlichen Erben ihrer Kinder. Darüber hinaus sind die Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern pflichtteilsberechtigt.
Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, d. h. keine eigenen Kinder oder Enkelkinder, so wird er von den Erben 2. Ordnung, d. h. seinen Eltern bzw. Geschwistern als gesetzliche Erben beerbt. Voraussetzung für diese Erbfolge ist aber immer, dass der Erblasser kinderlos verstirbt.
