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Nachlassverzeichnis Notar | Notarielles Nachlassverzeichnis
Die Notwendigkeit, Nachlassverzeichnis zu erstellen, ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Dabei stellen die Nachlassverzeichnis im Rahmen der Auskunft eines Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich des Nachlasses und die vom Gericht angeforderten Nachlassverzeichnis im Zusammenhang mit dem Erbscheinsverfahren die wichtigsten Bereiche für die Anforderung von Nachlassverzeichnissen im Erbrecht dar.
Wird zur Erfüllung des Auskunftsanspruches des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben die Erteilung eines Nachlassverzeichnisses verlangt, so sind zwei Fälle zu unterscheiden.