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Pflichtteil bei Enterbung – Führt eine Enterbung immer zu Pflichtteilsansprüchen?
Nur wenn der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag einen seiner gesetzlichen Erben enterbt, der gleichzeitig zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Erben gehört, löst dies Pflichtteilsansprüche im Erbfall aus. Gleiches gilt für den Fall, dass der Erblasser seinen Ehegatten enterbt.