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Anspruch auf sonstige Arbeitspapiere
Ebenso wie der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses hat, steht ihm im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe seiner Arbeitspapiere zu. Hierzu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsunterlagen.
Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, der örtlichen Agentur für Arbeit unverzüglich eine Arbeitsbescheinigung zukommen zu lassen.
Auch diese Herausgabeansprüche können vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.