Startseite Termin vereinbaren!

Pflichtteil Geschwister – Sind Geschwister pflichtteilsberechtig?

Kanzlei Balg und Willerscheid – Köln | Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht

Die Geschwister des Erblassers gehören zum Kreis seiner gesetzlichen Erben. Hieraus folgt aber nicht, dass die Geschwister pflichtteilsberechtigt sind.
Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, kommen die Erben der 2. Ordnung, d. h. die Eltern des Erblassers bzw. seine Geschwister erbrechtlich zum Zug. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge nicht zugunsten anderer Personen, zum Beispiel seines Ehepartners abgeändert hat.
Verstirbt der Erblasser ohne Kinder und ohne ein Testament hinterlassen zu haben, so werden dessen Eltern bzw. seine Geschwister seine gesetzlichen Erben. Der Erblasser kann seine Eltern und seine Geschwister aber durch die Einsetzung eines anderen Erben problemlos enterben. In diesem Fall haben nur die Eltern des kinderlosen Erblassers einen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Sind die Eltern des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits vorverstorben, geht deren Pflichtteilsanspruch nicht auf die Geschwister des Erblassers über. Der Pflichtteilsanspruch der Eltern entfällt vielmehr vollständig.
Für die Geschwister des Erblassers ergeben sich im Erbfall also die folgenden Situationen:

1) Sind die Eltern des Erblassers vorverstorben und hinterlässt der Erblasser selbst keine Abkömmlinge, d. h. Kinder oder Kindeskinder (Enkel), so werden seine Geschwister seine gesetzlichen Erben.

2) Hat der Erblasser Abkömmlinge hinterlassen, so schließen diese Abkömmlinge die Eltern des Erblassers und dessen Geschwister von der Erbfolge vollständig aus, sodass weder die Eltern noch die Geschwistern ein Anteil am Erbe oder ein Pflichtteil zusteht.

3) Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge und hat durch Testament oder Erbvertrag verfügt, dass eine bestimmte Person sein testamentarischer Erbe werden soll (zum Beispiel Ehepartner oder der Lebenspartner), sind damit seine Geschwister enterbt. Ein Pflichtteilsanspruch steht den Geschwistern in diesem Fall nicht zu. Nur die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt.

Kurz: Setzt der Erblasser einen Erben ein und werden die Geschwister des Erblassers damit enterbt, steht den Geschwistern gegenüber dem Erben kein Pflichtteilsanspruch zu.

Aktuelle Beiträge und Urteile zum Thema Erbrecht:

Testamentsvollstrecker Klage Spezialkammer | Zuständigkeit der Spezialkammer für Erbsachen auch für Entscheidungen in erbrechtlichen Nebenverfahren | Saarländisches OLG - Beschluss vom 18.10.2022 - 5 W 71/2
Beschluss | Erbrecht | Prozesskostenhilfe | Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker Klage Spezialkammer | Zuständigkeit der Spezialkammer für Erbsachen auch für Entscheidungen in erbrechtlichen Nebenverfahren | Saarländisches OLG – Beschluss vom 18.10.2022 – 5 W 71/22

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal - Urteil vom 05.12.2022 - Aktenzeichen 2 O 317/21
Erbrecht | Testament | Testamentsanfechtung

Alleinerbe Motivirrtum Anfechtung | Zur Anfechtung eines Testamentes bei Vorliegen eines Motivirrtums beim Erblasser bezogen auf den Erhalt einer Nachlassimmobilie | LG Wuppertal – Urteil vom 05.12.2022 – Aktenzeichen 2 O 317/21

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22
Erbrecht | Testamentsauslegung | Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker Miterbe In-sich-Geschäft | Zur Zulässigkeit von In-sich-Geschäften eines Testamentsvollstreckers der gleichzeitig Miterbe ist | OLG Köln Beschluss vom 5.10.2022 2 Wx 195/22

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21
Ehegattentestament | Erbrecht | Grundbuch | Testament | Urteil

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21