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Einführung in die türkische Erbschaftsteuer
Vom Gesetzgeber wurde die türkische Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlasssteuer ausgestaltet.
Die nachfolgende Darstellung der türkischen Erbschaftsteuer beschränkt sich auf einen kurzen Abriss der steuerlichen Folgen eines Erbfalls nach türkischem Recht. Die Darstellung gliedert die folgenden Aspekte ein:
- Umfang der Steuerpflicht
- Gegenstände der Erbschaftsteuer – Befreiungstatbestände
- Erbschaftsteuersätze und Freibeträge
- Bemessungsgrundlage der Steuerfestsetzung
- Zuständigkeiten im Erbschaftsteuerverfahren
- Fristen
Die Ausführungen zum türkischen Erbschaftsteuerrecht soll nur eine erste grobe Orientierung geben. Sie sind auf keinen Fall geeignet, im konkreten Erbfall eine Beratung durch einen auf türkisches Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu ersetzen. Nur eine solche qualifizierte Beratung stellt sicher, dass die Einzelheiten des türkischen Erbschaftsteuerrechtes bei seiner Anwendung auf einen konkreten Erbfall berücksichtigt werden.