Testamente und Erbverträge

Mithilfe Ihres Testamentes treffen Sie verbindliche Anordnungen für den Erbfall. Auf diesem Wege können Sie die Versorgung Ihrer nächsten Angehörigen sicherstellen, genaue Regelungen hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses treffen und durch klare Anordnungen Streit zwischen den Erben über den Nachlass oder die Auslegung Ihres letzten Willens verhindern.

Abänderung der gesetzlichen Erbfolge durch das Testament

Mit Testamenten und Erbverträgen wird regelmäßig die Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Vorgaben verändert. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, aber auch immer dann, wenn der Erblasser wünscht, dass nach seinem Tode die Verfügungsgewalt über sein Vermögen an andere Personen gelangt, als an die, die die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Das Erbrecht kennt für solche Anordnungen des Erblassers ein breites Spektrum von Instrumenten. Gleichzeitig schränkt es die Gestaltungsfreiheit des Erblassers zu Gunsten eines bestimmten Personenkreises ein (Stichwort: Pflichtteil).

Wie ein Testament inhaltlich ausgestaltet wird, hängt somit in erster Linie von den Interessen und Wünschen des Testierenden selbst ab. Damit diesen Anordnungen nach seinem Tode auch tatsächlich umgesetzt werden, ist es erforderlich, dass die Ausgestaltung des Testamentes die gesetzlichen Vorgaben genau berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass im Erbfall über Ihr Vermögen so verfügt wird, wie Sie es tatsächlich wollten, stehen wir Ihnen gerne im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes beratend zur Verfügung.

Notarkosten bei der Testamentserrichtung können vermieden werden

Im Zusammenhang mit der anwaltlichen Beratung bei der Testamentserrichtung ist darauf hinzuweisen, dass nicht notwendigerweise darüber hinaus noch Notarkosten anfallen. Grundsätzlich kann jeder, soweit er testierfähig ist, ein wirksames Testament errichten. Voraussetzung ist nur, dass er die vom Gesetzgeber vorgegebenen Formvorschriften einhält. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne. Weiter empfehlen wir, das von Ihnen persönlich errichtete Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. So wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille den Erben eröffnet und umgesetzt wird.

Mit Ihrem Testament gestalten Sie Ihren Erbfall

Obwohl jedes Jahr im Wege des Erbfalls Vermögenswerte in Milliardenhöhe von einer Generation auf die andere übertragen werden, hinterlässt nur eine Minderheit von Erblasser ein Testament. Dies ist angesichts der Bedeutung eines Testamentes für die Regelung des Erbfalls unverständlich. Treffen Sie keine Anordnungen für den Fall Ihres Todes durch ein Testament, wird der Erbfall nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt.

Es liegt auf der Hand, dass gesetzliche Regelungen, die für jeden Erbfall grundsätzlich verbindlich sind, wenn kein Testament vorliegt, nicht geeignet sind, um Ihre individuellen Vorstellungen umzusetzen und die Sicherung Ihrer Angehörigen zu garantieren.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Um zu vermeiden, dass auch Ihr Erbfall ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt wird, sollten Sie auf jeden Fall zeitnah ein Testament errichten, um mit Hilfe Ihres letzten Willens die Vermögensnachfolge so zu gestalten, dass sie Ihrer tatsächlichen Lebenssituation gerecht wird und den Bedürfnissen Ihrer Angehörigen entspricht. Machen Sie von den Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht gebrauch. Mithilfe eines Testamentes können Sie unterschiedliche Anordnungen treffen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Die Erbeneinsetzung
  • Die Teilungsanordnung hinsichtlich der zum Nachlass gehörenden Vermögensbestandteile
  • Die Anordnung von Vermächtnissen
  • Die Testamentsvollstreckung
  • Auflagen für die Erben
  • Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft

Unterschiedliche Formen von Testamenten

Hierfür räumt Ihnen der Gesetzgeber im Erbrecht verschiedene Möglichkeiten der letztwilligen Verfügung durch Testament ein:

  • Eigenhändiges Testament
  • Notarielles Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Berliner Testament

Welche dieser Formen für Ihren konkreten Fall geeignet ist, Ihren letzten Willen optimal umzusetzen, kann nur im Rahmen einer persönlichen Beratung abschließend beurteilt werden.

Rechtzeitige Testamentserrichtung

In vielen Fällen wird der Umfang der Überlegung, die einem Testament zu Grunde liegen, unterschätzt. Aus diesem Grunde wird die Errichtung des Testamentes, obwohl die Notwendigkeit der Testamentserrichtung grundsätzlich gesehen wird, zu lange hinausgeschoben.

Wird die Frage der Testamentserrichtung dann aufgrund eines unerwarteten Schicksalsschlages plötzlich aktuell, ist eine umfassende und allen Gesichtspunkten gerecht werdende Beratung in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die Gestaltungsmöglichkeiten die das Erbrecht bietet werden nicht ausgeschöpft.

Aus diesem Grunde sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Angehörigen die Errichtung Ihres Testamentes nicht unnötig hinauszögern. Durch die rechtzeitige Errichtung Ihres Testamentes erleiden Sie keinerlei Rechtsnachteile. Sie können Ihr Testament jederzeit an geänderte Lebensumstände anpassen und sind grundsätzlich an Ihre bisher getroffenen testamentarischen Verfügungen nicht gebunden.

Aktuelle Beiträge und Urteile zum Thema Erbrecht:

Erblasser Eigeninteresse Nießbrauch | Eigeninteresse des Erblassers an der lebzeitigen Einräumung des Nießbrauches an einer Immobilie zu Gunsten des Lebenspartners | OLG Karlsruhe Urteil vom 25. November 2022 Aktenzeichen 14 U 274/21
Ehegattentestament | Erbrecht | Grundbuch | Testament | Urteil

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Auslegung der Kopie eines Testamentes | Zur Frage der Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Art der Testamentsaufbewahrung unter Umstände der Testamentserrichtung | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2022, Az: 11 W 104/20 (Wx)
Erbrecht

Auslegung der Kopie eines Testamentes | Zur Frage der Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Art der Testamentsaufbewahrung und der Umstände der Testamentserrichtung | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2022, Az: 11 W 104/20 (Wx)

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